Historische deutsche Flaggen: DDR, Saar und Weimar
Flaggenvarianten, ihre Zeiträume und der historische Zusammenhang.
Drei historische Flaggen zeigen, dass deutsche Geschichte sich nicht allein durch wechselnde Farbreihen erzählen lässt. Die Handelsflagge der Weimarer Republik erfüllte eine besondere Aufgabe zur See. Die DDR ergänzte vertraute Farben um ihr Staatswappen. An der Saar bezeichnete eine Kreuzflagge einen eigenen politischen Zwischenzustand. Entscheidend sind jeweils Gestaltung, Zeitraum und Verwendungszweck.
Die Flaggen dieses Kapitels
Ein Kompromiss für die Handelsschifffahrt
Die hier gezeigte Handelsflagge von 1921 bis 1933 besitzt drei waagerechte Bahnen in Schwarz, Weiß und Rot. In der oberen Ecke am Mast erscheint zusätzlich Schwarz-Rot-Gold. Dieses kleine Feld ist der Schlüssel zur Einordnung: Die gesamte Flagge ist weder eine gewöhnliche schwarz-weiß-rote Trikolore noch die schwarz-rot-goldene Nationalflagge der Republik.
Artikel 3 der Weimarer Verfassung verband die Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold mit einer besonderen Regel für die Handelsflagge. Die Flaggenverordnung von 1921 regelte deren Ausführung; das Bundesarchiv dokumentiert den politischen Streit um die Farben. Für historische Bilder bedeutet das: Ein Handelsschiff kann anders beflaggt sein als ein staatliches Gebäude, obwohl beide demselben Staat angehören.
Schwarz-Rot-Gold mit einem neuen Mittelpunkt
Auch die 1949 gegründete DDR wählte zunächst Schwarz-Rot-Gold. Erst 1959 kam das Staatswappen in die Mitte. Die gezeigte Ausführung gehört deshalb in den Zeitraum 1959 bis 1990 und bezeichnet nicht die gesamte Existenz der DDR. Hammer, Zirkel und Ährenkranz bilden gemeinsam das auffällige Erkennungszeichen auf dem Tuch.
Die Symbole sollten Arbeiter, Intelligenz und Bauern repräsentieren. Zugleich machte das hinzugefügte Wappen den Anspruch auf einen eigenen Staat sichtbar. Die grundlegenden Farben blieben mit denen der Bundesrepublik identisch. Gerade dieses Nebeneinander von gemeinsamer Farbtradition und unterschiedlichem Emblem erklärt, warum ein genauer Blick auf die Flaggenmitte historisch so viel aussagt.
Die Kreuzflagge an der Saar
Die Saarflagge der hier zusammengefassten Phase 1947 bis 1956 besteht aus blauen Feldern am Mast, roten Feldern am freien Ende und einem weißen Kreuz. Sie gehört zur teilautonomen Saar unter französischem Einfluss. Die Bezeichnung Saarprotektorat beschreibt diesen Sonderstatus; sie darf nicht mit dem heutigen Saarland als Bundesland gleichgesetzt werden.
Die politische Zukunft der Saar war zwischen Frankreich und der Bundesrepublik umstritten. Am 23. Oktober 1955 lehnte die Bevölkerung das europäische Saarstatut ab. Nach weiteren Verhandlungen wurde das Saarland am 1. Januar 1957 Bundesland. Die Kreuzflagge ist daher auch ein Hinweis darauf, dass politische Zugehörigkeit nach dem Krieg ausgehandelt wurde und sich nicht unmittelbar aus einer geografischen Lage ergab.
Das Kapitel auf einen Blick
| Merkmal | Wissenswertes |
|---|---|
| Weimarer Motiv | Schwarz-Weiß-Rot mit schwarz-rot-goldener Oberecke |
| Gezeigte Handelsflagge | 1921–1933 |
| Weimarer Funktion | Handelsflagge; von der Nationalflagge zu unterscheiden |
| DDR-Ausführung | 1959–1990 |
| DDR-Wappen | Hammer, Zirkel und Ährenkranz |
| Saar-Ausführung im Bestand | 1947–1956 |
| Saarstatut abgelehnt | 23. Oktober 1955 |
| Saarland als Bundesland | Seit 1. Januar 1957 |
Drei Zusammenhänge zum Merken
Die kleine Ecke entscheidet
Bei der Weimarer Handelsflagge enthält ein begrenzter Teil des Tuchs die republikanischen Reichsfarben. Wer allein die großen Streifen benennt, übersieht gerade das Element, das diese historische Ausführung kennzeichnet. Größe und Bedeutung eines Zeichens müssen also nicht übereinstimmen.
Wappen und Farben getrennt lesen
Bei der DDR lässt sich die Änderung von 1959 als zweite Ebene lesen: Die Farbreihenfolge blieb bestehen, das Staatszeichen wurde ergänzt. So kann ein Flaggenwechsel eine neue politische Abgrenzung ausdrücken, ohne den gesamten grafischen Aufbau zu ersetzen.
Drei verschiedene Vergleichsgrößen
Die Auswahl verbindet eine Handelsflagge, eine Staatsflagge und eine Flagge eines politischen Sondergebiets. Sie bildet deshalb keine lückenlose Reihe aufeinanderfolgender deutscher Nationalflaggen. Ihr gemeinsamer Lernwert liegt darin, unterschiedliche Funktionen und Zeiträume auseinanderzuhalten.
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Quellen und Datenstand
Die Erläuterungen basieren auf den folgenden institutionellen Quellen. Bei historischen Darstellungen sind Designzeitraum und Staatsgeschichte zu unterscheiden; bei Organisationen sind Mitgliedschaft, Teilnahme und Beobachterstatus getrennte Kategorien.
- Bundesarchiv: Akten der Reichskanzlei, Flaggenfrage
- Deutscher Bundestag: Die Bundesflagge
- Haus der Geschichte: Entstehung der DDR – Gesamtdeutscher Anspruch
- Saarland: Die Entstehung des Saarlandes
- Haus der Geschichte: Saarfrage
- Nachweis zur Flaggenvariante / Zuordnung: DDR mit Staatswappen
- Nachweis zur Flaggenvariante / Zuordnung: Weimarer Republik · Handelsflagge
- Nachweis zur Flaggenvariante / Zuordnung: Saarland · Saarprotektorat
Bildquellen und Lizenzen der vorhandenen Flaggen · Quellenverzeichnis dieser Ausbaustufe